Wochenthema: Imperialismus und Erster Weltkrieg

Der Versailler Vertrag (1919)

Im Januar 1919 kamen die Siegermächte im Schloss von Versailles zusammen, um über einen Friedensvertrag zu beraten. Deutschland war von den Beratungen ausgeschlossen.  Erst im Mai 1919 wurde die deutsche Delegation vor die alliierte Friedensgruppe gerufen. Der Friedensvertrag stellte harte Bedingungen an Deutschland. Der Vertrag wurde am 28.06.1919 von allen unterzeichnet.

Federführend bei der Ausarbeitung des Friedensvertrages waren die drei Personen rechts im Bild:

  1. Lloyd George (Englischer Premierminister)
  2. Clemenceau  (Französischer Ministerpräsident)
  3. Wilson (Amerikanischer Präsident)

Die Karte unten zeigt das Gebiet des Deutschen Reiches nach Inkrafttreten des Versailler Vertrags.

Die wichtigsten Bestimmungen des Versailler Vertrags:

  • Deutschland muss Elsass und Lothringen an Frankreich abgeben.
  • Deutschland muss Westpreußen und Posen an Polen abgeben.
  • Frankreich besetzt das Rheinland und das Saargebiet für 15 Jahre.
  • Deutschland darf in einem 50 km langen Streifen rechts vom Rhein keine Soldaten stationieren.
  • Österreich und Deutschland dürfen sich nicht zusammenschließen.
  • In Deutschland darf es keine allgemeine Wehrpflicht geben. Es darf nur noch ein Berufsheer von 100000 Mann behalten.
  • Deutschland darf keine Panzer, U-Boote, Schlachtschiffe oder Kriegsflugzeuge besitzen.
  • Deutschland verliert alles Vermögen im Ausland.
  • Deutschland muss jahrzehntelang sehr hohe Kriegsentschädigungen (=Reparationen) zahlen.
  • Deutschland muss anerkennen, dass es allein Schuld am Ausbruch des Krieges und an all seinen Folgen trägt.
  • Deutschland muss alle Kolonien abtreten.

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