Wochenthema: Weimarer Republik

Die Verfassung der Weimarer Republik

Die Arbeit an der neuen Verfassung nahm mehrere Monate in Anspruch. Am 11. August 1919 trat sie endlich in Kraft. Das Deutsche Reich war nun eine Republik, d.h. die Staatsgewalt ging vom Deutschen Volke aus. Die Abgeordneten wurden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl gewählt. Die neue Verfassung zeichnete sich aus durch die starke Stellung des Reichspräsidenten: Er war befugt, die Reichsregierung zu ernennen und auch zu entlassen. Außerdem konnte er den Reichstag auflösen und mit Hilfe eines Notverordnungsrecht weiterregieren. Der Reichstag hatte jetzt mehr Rechte und Möglichkeiten im Vergleich zum Parlament des Kaiserreiches. Er konnte nun Gesetze erlassen und den Staat regieren.

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