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In einem Betrieb werden auch viele Jugendliche ausgebildet. Deshalb haben sie das Recht auf eine eigene Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV). Die JAV wird gewählt, wenn es in einem Betrieb mindestens 5 jugendliche Arbeitnehmer gibt. Als jugendliche Arbeitnehmer gelten die Arbeitnehmer, die noch nicht 25 Jahre alt sind. Gewählt wird alle 2 Jahre. Wählen dürfen alle jugendlichen Arbeitnehmer, die unter 25 Jahre alt sind. Gewählt werden dürfen alle jugendlichen Arbeitnehmer, die unter 25 Jahre alt sind und die nicht im Betriebsrat sind. Die gewählten Arbeiter der JAV arbeiten eng mit dem Betriebsrat zusammen und können an den Sitzungen des Betriebsrates teilnehmen. Die JAV kann zwischen 1 und 13 gewählten Arbeitnehmer haben, je nach Größe des Betriebes.
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