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Aus den Menschen- und Bürgerrechten vom 26. August 1789: 1. Die Menschen werden frei und gleich an Rechten geboren und bleiben es. 2. Das Ziel jeder politischen Vereinigung besteht in der Erhaltung der natürlichen und unantastbaren Menschenrechte. Diese Rechte sind Freiheit, Eigentum, Sicherheit und Widerstand gegen Unterdrückung. 4. Die Freiheit besteht darin, alles tun zu können, was einem anderen nicht schadet . . . Diese Grenzen können allein durch das Gesetz bestimmt werden. 10. Niemand soll wegen seiner Meinungen, selbst religiöser Art, bestraft werden . . . 11. Die freie Mitteilung der Gedanken und Ansichten ist eines der kostbarsten Menschenrechte; daher kann jeder Bürger frei sprechen, schreiben, drucken, . . . 13. Für den Unterhalt der Streitmacht und für die Kosten der Verwaltung ist die Erhebung einer allgemeinen Steuer unumgänglich. Sie muss in gleicher Weise von allen Bürgern unter Berücksichtigung ihrer Möglichkeiten erhoben werden. 17. Da das Eigentum ein unverletzliches und geheiligtes Recht ist, kann es niemandem genommen werden, wenn nicht die . . . gesetzlich festgestellte Notwendigkeit es klar erfordert und unter der Bedingung einer gerechten und vorherigen Entschädigung.
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