Freiarbeit: Verschiedene Artikel des Deutschen Grundgesetzes
Name:
Neunzehn Artikel des Grundgesetzes:
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Schutz der Menschenwürde Freiheit der Person Gleichheit vor dem Gesetz Glaubens- und Gewissensfreiheit Freie Meinungsäußerung Schutz der Ehe und Familie Staatliche Schulaufsicht und Elternrechte Versammlungsfreiheit Vereinigungsfreiheit Brief- und Postgeheimnis Recht der Freizügigkeit Freie Berufswahl
12a 13 14 15 16 16a 17 17a
18 19
Wehr- und Dienstpflicht Unverletzlichkeit der Wohnung Gewährleistung des Eigentums Überführung in Gemeineigentum Staatsangehörigkeit, Auslieferung Asylrecht Petitionsrecht Einschränkung bestimmter Grundrechte bei Wehr- und Ersatzdienst Verwirkung der Grundrechte Einschränkung der Grundrechte
Arbeitsauftrag: Ordne den folgenden Zitaten die richtige Artikelnummer des Grundgesetzes zu. (Hier findest du Hilfen!)
Niemand darf gegen seinen Willen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.
Hausdurchsuchungen dürfen nur durch den Richter angeordnet und nur so durchgeführt werden, wie sie dort angeordnet sind.
Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten.
Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.
Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
Briefe dürfen nicht von der Post oder dem Postboten geöffnet werden.
Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden.
Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.