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Am 19. September 1941 wird das Terrorgesetz „Einführung des Judensterns" erlassen. Es hieß folgendermaßen: „Juden, … die das 6. Lebensjahr vollendet haben, ist es verboten, sich in der Öffentlichkeit ohne Judenstern zu zeigen. Der Judenstern besteht aus einem handtellergroßen, schwarz ausgezogenen Sechsstern aus gelbem Stoff mit der schwarzen Aufschrift „Jude". Er ist sichtbar auf der linken Brustseite des Kleidungsstückes fest aufgenäht zu tragen."
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