Wochenthema: Bundestagswahlen

Die Wahlgrundsätze in Deutschland

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. (Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes)

Allgemein:
Das Wahlrecht gilt allgemein und grundsätzlich für alle Bürger, die mindestens 18 Jahre alt sind.

Unmittelbar:
Die Wähler dürfen die Kandidaten ohne die Zwischenschaltung von Wahlmännern wählen.

Frei:
Die Wähler dürfen  sich frei entscheiden, d.h. auf die Wähler darf kein Druck ausgeübt werden.

Gleich:
Jede Stimme hat das gleiche Gewicht, egal welchen Beruf man hat, egal welche Hautfarbe man hat.

Geheim:
Die Wähler geben ihre Stimmen nicht öffentlich bekannt, sondern wählen geheim in Wahlurnen.

Arbeitsauftrag:
Recherchiere im Internet nach Staaten, in denen diese Wahlgrundsätze nicht gelten (teilweise nicht gelten).

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