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Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. (Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes)
Allgemein: Das Wahlrecht gilt allgemein und grundsätzlich für alle Bürger, die mindestens 18 Jahre alt sind.
Unmittelbar: Die Wähler dürfen die Kandidaten ohne die Zwischenschaltung von Wahlmännern wählen.
Frei: Die Wähler dürfen sich frei entscheiden, d.h. auf die Wähler darf kein Druck ausgeübt werden.
Gleich: Jede Stimme hat das gleiche Gewicht, egal welchen Beruf man hat, egal welche Hautfarbe man hat.
Geheim: Die Wähler geben ihre Stimmen nicht öffentlich bekannt, sondern wählen geheim in Wahlurnen.
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