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5 %-Klausel: In den Bundestag dürfen nur Parteien einziehen, die mindestens 5 % der Zweitstimmen erhalten haben (Direktmandate über die Erststimme dürfen in den Bundestag; Ab drei Direktmandaten erhält die Partei Sitze entsprechend des über die Zweitstimme erreichten Prozentsatzes, gilt dann aber nicht als Fraktion, sondern als Gruppe mit eingeschränkten Rechten)
Fraktion : Mitglieder einer Partei im Bundestag, die mindestens 5 % aller Stimmen auf sich vereinigen Gruppe: Personen einer Partei, die über die Direktmandat-Regelung in den Bundestag gekommen sind. Koalition: Regierungsbündnis mehrerer Parteien für die Dauer einer Legislaturperiode Opposition: Parteien oder Gruppen im Bundestag, die der Regierung Widerstand und Ablehnung entgegenbringt
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